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© 2012 SMC - SportMeetsCharity
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Stiftung Sport Meets Charity e.V.
Kaulardstraße 74
D-50354 Hürth
Tel. + 49 (0)2233 - 928459 - 0
Fax:+ 49 (0)2233 - 928459 - 1
Email: info(at)sportmeetscharity.de
Vorstandsvorsitzender | Matthias Lang
Registergericht | Amtsgericht Köln
Registernummer | VR 17151
Programmierung
web-vision GmbH
Web Design | Content Management | Secure Hosting
Schlossstr. 527
41238 Mönchengladbach
Email: contact(at)web-vision.de
Layout / Gestaltung
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Büro für Kommunikation + Design
Im Klapperhof 2
D - 50670 Köln
Email: marco(at)illustrationsfreunde.de
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Oliver Hausen
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Nutzungsbedingungen
SportMeetsCharity
Stand: Januar 2012
Der Stiftung Sport Meets Charity e.V. (SMC) betreibt die Seite www.sportmeetscharity.de um auf die Bedeutung und den Umfang von gesellschaftlichem Engagement im Bereich des Sports in Deutschland hinzuweisen, um dadurch die Bedeutung des Sports als auch seine soziale Verantwortung und damit eine Vielzahl sozialer Projekte in der bewussten Wahrnehmung zu fördern.
SMC stellt dafür als Betreiber der Internetplattform verschiedenen Benutzergruppen Platz für die Veröffentlichung ihrer sozialen Aktivitäten durch Einstellen von Bild-, Video und Textmaterial zur Verfügung. Dieses Angebot ist für Sportler, Persönlichkeiten aus dem Sport, Sportvereine, Teams, Clubs und Institutionen kostenlos.
Soweit für Sponsoren des Sports eine moderate Gebühr erhoben wird, soll diese zur Weiterentwicklung von SportMeetsCharity und zur Förderung des Stiftunggedanken verwendet werden. Aus dieser Natur der Seiten als größtenteils kostenloses Informationsportal ergibt sich, dass die zur Verfügung gestellte Zahl von Projektseiten und deren Speicherkapazität begrenzt sein kann. Wegen des Umfangs des Projektes ist SMC auf die Geltung der folgenden Nutzungsbedingungen angewiesen.
1. Geltung
Diese Bestimmungen regeln die Nutzung aller Internetseiten der SMC („Website“ oder „Seite“) sowie zugehöriger Unterseiten, soweit nicht individualvertraglich anders vereinbart oder durch Gesetz zwingend anders vorgeschrieben. Der Besucher einer solchen Seite stimmt durch den Aufruf oder die Nutzung der Seite einer Geltung dieser Bestimmungen auch für den Fall zu, dass ein besonderer Vertrag hierzu nicht zustande kommt oder seine rechtliche Wirksamkeit später beseitigt wird. Die Regeln gelten außerdem sinngemäß für Rückabwicklungsschuldverhältnisse nach Rücktritt oder Widerruf einer Partei. Die Bestimmungen gelten für einfache Besucher der Website ebenso wie für solche Besucher, die sich durch Eingabe persönlicher Daten einen Account auf der Website einrichten, zusammenfassend im Folgenden „Partner“ genannt.
Sie gelten für jede Nutzung der Website, gleich ob ein Account genutzt wird oder nicht, ob gewerblich oder privat motiviert und unabhängig von der Dauer des Besuches. SMC kann diese AGB ändern, insbesondere um die Regelungen geänderten rechtlichen oder technischen Gegebenheiten anzupassen oder um auf ein geändertes Marktumfeld zu reagieren, sofern die Änderung für den Partner nicht unzumutbar ist.
Soweit nicht abweichend vereinbart, kann jedes Mitglied seinen Account jederzeit löschen und SMC kann seine Website jederzeit ganz oder in Teilen, dauerhaft oder vorübergehend abschalten oder verändern. Insbesondere kann SMC bisher kostenlose Angebote kostenpflichtig machen oder die Nutzung von weiteren Voraussetzungen abhängig machen. Soweit SMC und ein Partner die kostenpflichtige Nutzung von Teilen der Seite vereinbaren, ist der Partner zur wahrheitsgemäßen Angabe über sein Alter, seine Eigenschaft als Verbraucher oder Gewerbetreibender, seine Kontaktinformationen und seine Bankverbindung verpflichtet.
2. Projektträger und Sponsoren des Sports
SMC bemüht sich, alle mit dem Sport zusammenhängenden Projekte und Initiativen aufzunehmen. Dazu gehören im Regelfall Projekte von
- aktiven oder ehemaligen Sportlern und Persönlichkeiten aus dem Sport über 18 Jahre,
die bereits 5 Jahre aktiv sind bzw. wahren, einer auf SportMeetsCharity bereits
registrierten Sportart angehören und sportliche Erfolge nachweislich erzielt haben,
- Sportvereinen, Teams und Clubs, sowie Ligen und Verbände, die seit Gründung
mindestens drei Jahre aktiv sind und sich durch eine Internetpräsenz vorstellen können,
im Folgenden zusammenfassend „Projektträger“ genannt, sowie
- Sponsoren des Sports, die ein Sponsoring von einer Dauer nicht unter einem Jahr
verantworten („Sponsoren“),
soweit es sich thematisch im weitesten Sinne um eine auf den Seiten von SMC registrierte Sportart handelt und der Projektträger/Sponsor durch regelmäßige Veröffentlichung (vor allem im Internet) über sich und sein Projekt berichtet oder dies jedenfalls für die Zukunft anstrebt.
SMC ist nicht zur Aufnahme von Projektträgern und Sponsoren generell oder von Projekten im Einzelfall verpflichtet. SMC wird eine Ablehnung im Regelfall begründen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Gegenüber Sponsoren ist SMC zur Veröffentlichung von Projekten verpflichtet, soweit diese nicht gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder den Einzelvertrag verstoßen, es sei denn, es lägen besondere wirtschaftliche oder rechtliche Gründe vor, die eine Veröffentlichung für SMC im konkreten Einzelfall unzumutbar machen.
3. Nutzung durch Projektträger und Dritte
Die Nutzung der Websites von SMC ist für Projektträger und Besucher der Website kostenlos. Die gewerbliche Nutzung der Inhalte der Projektträger ist jedoch untersagt. SMC wird allerdings bei der Verwendung solcher Inhalte durch Projektträger, Presse, Blogs und Kleingewerbetreibende einen großzügigen Maßstab anlegen.
Auf von SMC zur Verfügung gestellte kostenlose Dienste entsteht kein Anspruch. SMC kann diese Leistungen nach freiem Ermessen ändern und/oder einstellen. Auch wiederholte Bereitstellung solcher Leistungen bedeutet keine Verpflichtung für die Zukunft.
4. Nutzung durch Sponsoren
SMC wird von Sponsoren Gebühren nach der jeweils aktuellen Tabelle („Beiträge von Sponsoren“) erheben. SMC und der Sponsor sind sich darüber einig, dass solche Gebühren nicht zu Lasten von Sponsoringmaßnahmen oder vergleichbarem Engagement des Sponsors gehen soll.
SMC verpflichtet sich, solche Gebühren nur für die folgenden Maßnahmen zu verwenden:
- Betrieb und Ausbau der Seite www.sportmeetscharity.de
- Kommunikationsmassnahmen zur Förderung der öffentlichen Wahrnehmung von
SportMeetsCharity
- Förderung der Stiftung SportMeetsCharity und damit Vergabe finanzieller Mittel an eingestellt Projektträger und deren gesellschaftliches Engagement. Soweit nicht in der jeweils aktuellen Tabelle anders geregelt oder einzelvertraglich anders festgelegt, gilt eine Registrierung als Sponsor jeweils bis zum Ende des auf den Vertragsschluss folgenden September. Er verlängert sich sodann jeweils um ein Jahr, wenn er nicht vor Ende seiner Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. SMC kann die Höhe von Gebühren an die Anzahl der gesponserten Sportarten, Ligen Clubs und Größe des Unternehmens anpassen.
5. Inhalte und ihre Veröffentlichung
Die Rechte (insbesondere aus dem UrhG) an den auf den Seiten von SMC eingestellten Inhalten bleiben beim jeweiligen Urheber. Die Parteien nehmen allerdings zur Kenntnis, dass SMC durch den Aufbau ihrer Seiten Rechte eines Datenbankerstellers nach UrhG zufallen können. SMC und der Partner werden sich daher wechselseitig bei der Abwehr von unberechtigten Zugriffen auf die Inhalte und Rechte der Vertragsparteien unterstützen.
Durch das Übertragen von Inhalten zur Veröffentlichung auf den Seiten von SMC erwirbt diese ein unentgeltliches, unbegrenztes Nutzungsrecht an diesen Inhalten. Dieses Recht erlischt durch schriftlichen Hinweis des Partners. Dieser versichert, dass er die Befugnis hat, diese Inhalte zu übertragen.
Folgende Inhalte dürfen nicht über die Seiten von SMC veröffentlicht werden:
- Werbung oder Inhalte, die die Veröffentlichung von Werbung vorbereiten
- Schadsoftware
- Äußerungen, die eindeutig oder mit hoher Wahrscheinlichkeit als Beleidigung von Einzelpersonen oder Gruppen verstanden werden müssen
- rechtswidrige oder die guten Sitten verletzende Äußerungen und Darstellungen sowie solche, die die Entwicklung von für Heranwachsenden gefährden könnten
6. Das „SportMeetsCharity“-Label
SMC wird ein Label erstellen und den Projektträgern und gegebenenfalls ausgewählten Sponsoren zur Verfügung stellen. Die Nutzung des Labels ist an die gleichzeitige Veröffentlichung von sozialen Projekten oder Engagements unter sportmeetscharity.de gebunden. Das Recht zur Verwendung des Labels ist nicht übertragbar. Es darf in seinen Proportionen und Abmessungen nicht verändert werden. Projektträger dürfen das Label kostenlos benutzen, um auf ihre Projekte und den dazu erstellten Veröffentlichungen unter
SportMeetsCharity.de oder auf eigenen Seiten hinzuweisen. Andere
Verwendungsarten sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch SMC zulässig.
7. Kündigung
Projektträger können ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Sponsoren unterliegen dafür in der Regel den in diesen Nutzungsbedingungen oder einzelvertraglich festgelegten Laufzeiten. In diesem Fall wird SMC in der Regel eine "Nachlaufzeit" anbieten. Dies bedeutet, dass alle Projektseiten und die Adressenseite noch zwei Monate nach Kündigung im Portal sichtbar bleiben, damit der Partner Gegenstände, die mit dem SportMeetsCharity Label versehen sind, im Rahmen seiner Kommunikation nutzen kann bzw. Zeit hat, sich von diesen zu trennen.
8. Haftung
Die Parteien begrenzen die wechselseitige Haftung (soweit zulässig) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. SMC bemüht sich um eine ununterbrochene Erreichbarkeit seiner Seiten. Es kann jedoch aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen zu einer Unterbrechung der Erreichbarkeit kommen. Sollte die Erreichbarkeit 96% eines Jahres unterschreiten, so kann ein Sponsor seine Gebühren anteilig ersetzt verlangen. In jedem gesetzlich zulässigen Fall ist die Haftung von SMC auf eine durchschnittliche Jahresgebühr eines Sponsors beschränkt.
9. Sonstiges
Die übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen gelten auch für den Fall, dass einzelne Klauseln unwirksam sein sollten oder durch die Änderung von Recht oder seiner Auslegung unwirksam werden. SMC kann solche Klauseln nach Maßgabe der übrigen Klauseln und der geltenden Rechtssätze nach pflichtgemäßem Ermessen neu fassen. Dies gilt für Lücken in diesen allgemeinen Nutzungsbestimmungen entsprechend. Soweit rechtlich zulässig ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln.
Köln, Januar 2012



